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Naturforschende Gesellschaft des Kantons Glarus (NGG)

Auszug Statuten

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Bilder aus dem Glarnerland, Peter Ackermann

Statutenauszug aus den Statuten der Naturforschenden Gesellschaft des Kantons Glarus
 

 

 
 
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Statuten: Art. 1 Name und Rechtsform
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Die Naturforschende Gesellschaft des Kantons Glarus (in der Folge NGG genannt) ist ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 66 ff ZGB. Sie ist eine Sektion der Schweizerischen Akademie der Naturwissenschaften (SANW). Ihre Mitglieder sind zugleich Mitglied der SANW.

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Statuten: Art. 3 Zweck und Ziel der Gesellschaft
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Die NGG bezweckt die Pflege der Naturwissenschaften im Allgemeinen und die Förderung der naturwissenschaftlichen Erforschung unseres Kantons im Besonderen sowie die Unterstützung aller Bestrebungen des Naturschutzes im Kanton Glarus.

Der Erreichung der Ziele dienen insbesondere:

a. Vorträge und Kolloquien
b. Naturkundliche Exkursionen und Besichtigungen
c. Ein naturwissenschaftlicher Lesezirkel
d. Führung einer Naturchronik.
e. Naturkundliche und naturwissenschaftliche Publikationen (Mitteilungen)
f. Förderung des Naturschutzes
g. Verfassung von Stellungnahmen zuhanden der Behörden
h. Zusammenarbeit mit Vereinen und Gesellschaften mit ähnlicher Zielsetzung

Die vollständigen Statuten können beim Präsidenten der Gesellschaft oder über e-mail (ngg@glariosa.ch) angefordert werden.

 

 
   
   
   
   
   
   
   
   
   
       

NATURFORSCHENDE GESELLSCHAFT DES KANTONS GLARUS, 8750 GLARUS
Senden Sie Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: ngg@glariosa.ch
Ersteller der Homepage Glariosa                                      Stand: 03. November 2010