Amtliches Rundschreiben der Deutschen Bundespost
"Was jeder Postangehörige wissen sollte":
In Dienstkreisen kommen immer wieder
Verwechslungen der Begriffe "Wertsack",
"Wertbeutel","Versackbeutel" und
"Wertpaketsack" vor. Um diesem übel
abzuhelfen, ist das folgende Merkblatt dem
Paragraph 49 der ADA vorzuheften.
Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund
seiner besonderen Verwendung im
Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel,
sondern Wertsack genannt wird, weil
sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht,
die in den Wertsack nicht
verbeutelt, sondern versackt werden.
Das ändert aber nichts an der Tatsache,
dass die zur Bezeichnung des
Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei
einem Wertsack mit
Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit
Wertsackfahne,
Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne.
Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung
eines Wertsackes herausstellen,
dass ein in einem Wertsack versackter
Versackbeutel statt im Wertsack in
einer der im Wertsack versackten Wertbeutel
hätte versackt werden müssen, so
ist die in Frage kommende Versackstelle
unverzüglich zu benachrichtigen.
Nach seiner Entleerung wird der Wertsack
wieder zu einem Beutel, und er ist
auch bei der Beutelzählung nicht als Sack,
sondern als Beutel zu zählen.
Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk
"Wertsack" eingetragenen Beutel
handelt es sich jedoch nicht um einen
Wertsack, sondern um einen
Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel
nicht als solcher bezeichnet
wird, sondern lediglich durch den Vermerk
"verpackt" darauf hingewiesen
wird, dass es sich bei dem versackten
Wertbeutel um einen Wertsack und nicht
um einen ausdrücklich mit "Wertsack"
bezeichneten Wertpaketsack handelt.
Verwechslungen sind im übrigen
ausgeschlossen, als jeder Postangehörige
weiss, dass ein mit Wertsack bezeichneter
Beutel kein Wertsack, sondern ein
Wertpaketsack ist.
Zitat ENDE..... |